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Euro-Rettung Richter könnten länger brauchen als gedacht

Die Verfassungsrichter beraten über die Eilanträge gegen Rettungsschirm und Fiskalpakt - und brauchen dafür möglicherweise mehr Zeit als geplant. Statt drei Wochen könnte die Prüfung mehrere Monate dauern. Finanzminister Schäuble drängt Karlsruhe zur Eile und warnt vor "wirtschaftlichen Verwerfungen".
Euro-Rettung: Richter könnten länger brauchen als gedacht

Euro-Rettung: Richter könnten länger brauchen als gedacht

Foto: ALEX DOMANSKI/ REUTERS

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht will sich für das Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt offenbar mehr Zeit nehmen als bislang angenommen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte in der Verhandlung am Dienstag eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern.

Das Gesetz für den ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen der eingereichten Klagen verschoben. Für das Eilverfahren war eigentlich mit einer Dauer von bis zu drei Wochen gerechnet worden.

Voßkuhle erläuterte, zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstehen, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht. Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. Werde dem Eilantrag stattgegeben, heiße es in der internationalen Presse: "Euro-Rettung gestoppt."

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

Zuvor hatte das Gericht an den Bevollmächtigten der Bundesregierung, Ulrich Häde, die Frage gerichtet, wie viel Zeit denn für eine solche gründlichere Prüfung bleibe, ohne dass es zu negativen Folgen auf den Märkten komme. Häde antwortete, das Gericht könne zu seinem Ergebnis auch in einer Prüfung kommen, die einige Wochen über die sonst übliche Drei-Wochen-Spanne hinausgehe.

Schäuble warnt vor Verunsicherung der Märkte

Allerdings mahnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Stellungnahme vor dem höchsten deutschen Gericht, eine deutliche Verschiebung des ESM über den Juli hinaus "könnte eine erhebliche Verunsicherung der Märkte bedeuten". Ein Stopp des Rettungsschirms könne zu "erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen" für die Bundesrepublik führen, sagte Schäuble.

"Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Euro-Zone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden", sagte Schäuble. Die Spekulationen über den Euro-Austritt einiger Länder würden angeheizt. Dies bringe nicht absehbare Gefahren auch für die deutsche Wirtschaft, wie etwa im Krisenjahr 2009, sagte der Minister.

Für die Kläger argumentierte der Prozessvertreter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzespaket öffne "das Tor zu einer Haftungs- und Transferunion". Daran dürfe sich Deutschland aber nur beteiligen, wenn das Volk darüber abstimme.

Kläger fordern Mitsprache der Bürger

Roman Huber vom Verein Mehr Demokratie begründete seine Klage damit, "dass Parlamentarier künftig weiter selbständig entscheiden können und nicht nur alternativlose Politik nachvollziehen". Europa stehe vor entscheidenden Änderungen, die nur gemeinsam mit den Bürgern umgesetzt werden dürften.

Der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke im Bundestag, Gregor Gysi, sagte, die "rote Haltelinie des Grundgesetzes" sei erreicht. Eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz würde auch neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen - etwa für die Aufnahme sozialer Grundrechte.

Voßkuhle warb um Verständnis: "Nach alledem zeigt sich, dass die Entscheidungsfindung in mehrfacher Hinsicht nicht einfach ist." Gebe das Gericht dem Bundespräsidenten grünes Licht, führe das zur Unterzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen. Diese könnten nicht mehr aufgelöst werden, selbst wenn das Gericht in der Hauptverhandlung zu dem Ergebnis komme, dass die Regelungen nicht mit der Verfassung im Einklang stehen.

fab/AFP/dpa